Ja, das wäre geil: Sobald ein Datenschutzverstoß (Datensparsamkeit ist z.B. eine Prämisse der DSGVO) nachgewiesen wird, darf das Fahrzeug (Produkt) ohne Nutzungsentschädigung zurückgegeben werden. Den Händlern wird das gleiche Recht beim Hersteller eingeräumt.
Schwupp - wäre das Ganze schonmal erheblich schlanker.
Geld ist die einzige Sprache, die die verstehen - auch die deutschen Hersteller.
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