#neuin2026

Einweg-Vapes sind Elektrogeräte – und landen doch oft im Hausmüll. Dadurch gab es bereits große Brände in Müllverbrennungsanlagen. Um das künftig zu verhindern, prüft die Bundesregierung ein Verbot der Vapes.
Auch elektronische Mehrweg-Zigaretten dürfen nicht in die Mülltonne geworfen werden. Um ihre Entsorgung zu erleichtern, können sie spätestens ab Juli dieses Jahres bei allen Händlern kostenlos abgegeben werden.
Weitere Änderungen 2026: verbraucherzentrale.nrw/2026
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Bild eine Hand, die eine E-Zigarette in einer Dampfwolke hält. Text: "Neu in 2026. E-Zigaretten: Verkaufsstellen müssen Gratis-Rücknahme anbieten" und Logo der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.Bild mit Text: "Das ändert sich: Egal, ob Einweg- oder Mehrwegprodukt: Wo E-Zigaretten und Tabakerhitzer verkauft werden, kann man sie bald auch zurückgeben. Denn sie gehören nicht in den Hausmüll! Die Händler müssen Rücknahmestellen bis spätestens 30. Juni einrichten. Sie müssen alte Produkte kostenlos zurücknehmen, auch wenn man kein neues Gerät kauft. Geregelt ist das im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit 1. Januar 2026."Bild mit Text: "Vape-Verbot möglich. Zusätzlich prüft die Bundesregierung, Einweg-Vapes zu verbieten. Die Geräte verdampfen Flüssigkeiten und enthalten Akkus, die nach dem Entsorgen im Hausmüll in Brand geraten können. Vapes gehören deshalb schon jetzt wie Batterien in spezielle Sammelbehälter und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden! Das passiert allerdings zu oft.

In Deutschland dürfen Legehennen jetzt nicht mehr in Käfigen gehalten werden. In anderen Ländern schon. Was wir bereits lange und auch weiterhin kritisieren: Für verarbeitete Produkte gibt es keine Kennzeichnungspflicht, aus welcher Haltungsform der Hennen die Eier stammen.

Was sich außerdem seit Silvester geändert hat und im Laufe des Jahres ändern soll, lest ihr in unserer Übersicht auf verbraucherzentrale.nrw/2026

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Bild mehrerer Hühner in einem engen Käfig, Text: "Neu in 2026. Legehennen-Käfighaltung: Seit 1. Januar in Deutschland endgültig verboten" sowie Logo der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.Bild mit Text: "Das gilt seit 1. Januar: In Deutschland gibt es keine Käfighaltung von Legehennen mehr. Bisher war noch eine so genannte Kleingruppenhaltung in Käfigen erlaubt. Die Erlaubnis lief zum Jahreswechsel aus. Innerhalb der EU ist die „ausgestaltete Käfighaltung“ (z. B. in Kleingruppen) jedoch weiterhin erlaubt. Eier aus solcher Haltung dürfen in Deutschland weiter verkauft und verarbeitet werden."Bild mit Text: "Haltungsform erkennen: Bei rohen Eiern kann man anhand des Erzeugercodes die Legehennenhaltung und Herkunft erkennen. Die erste Zahl des Eierstempels zeigt die Haltungsform an: 0=ökologische Erzeugung, 1=Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung. Bei verarbeiteten Eiern (z. B. in Nudeln, Kuchen, Salaten) ist eine Kennzeichnung dagegen nicht vorgeschrieben."

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