#Solidarität #Unterstützung
#weitersagen #teilen
> #Petition an die Bundesregierung
Zum Schutz der Menschenrechte in der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (Rojava)
Der Zentrale Menschenrechtsrat der Kurd*innen in Deutschland (ZMRK) appelliert eindringlich an die Öffentlichkeit, zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Entscheidungsträger*innen, die vorliegende Petition zu unterzeichnen. Ziel ist es, die #Bundesregierung zu einem sofortigen und entschlossenen Handeln gegen die anhaltenden, schwerwiegenden Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen in der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES/Rojava) zu bewegen.
Der Zentrale #Menschenrechtsrat der Kurd*innen in #Deutschland äußert tiefste Besorgnis über die aktuelle militärische Eskalation gegen die Autonome Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (#DAANES/#Rojava). In den gegenwärtigen Entwicklungen sieht der ZMRK einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts sowie eine akute Gefahr für die Existenz ganzer Bevölkerungsgruppen - darunter Kurd*innen, #Ezid*innen, #Alawit*innen, #Drusi*nnen, #Christ*innen und weitere ethnische sowie religiöse Minderheiten.
Die sogenannte syrische Übergangsregierung in #Damaskus wird maßgeblich von Akteuren dominiert, deren politische und ideologische Wurzeln in islamistischen, ehemals al-Qaida-nahen Strukturen wie Hay’at Tahrir al-Sham liegen. Der selbsternannte Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa (al-Jolani) steht für eine islamistische Ideologie, die den Grundprinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) sowie den zentralen Normen des humanitären Völkerrechts diametral entgegensteht. Eine politische Normalisierung oder internationale Anerkennung dieser Akteure im Sinne einer Rehabilitierung untergräbt den Schutz universeller Menschenrechte nachhaltig.
Die aktuelle militärische Eskalation erfolgt in enger Abstimmung mit der #Türkei, die durch den Einsatz von Kampfflugzeugen, bewaffneten Drohnen und die Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen aktiv in #Syrien eingreift. Es liegen zahlreiche, dokumentierte Hinweise auf schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vor, darunter:
• gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur, insbesondere Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen,
• Tötungen, Entführungen und gewaltsame Vertreibungen,
• geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt,
• Angriffe, die sich gezielt gegen ethnische und religiöse Minderheiten richten.
Diese Handlungen erfüllen nach Maßgabe des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs den Anfangsverdacht auf Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Besonders alarmierend ist, dass infolge der Angriffe Haftanstalten mit tausenden Angehörigen des sogenannten „Islamischen Staates“ außer Kontrolle geraten sind. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für die regionale wie internationale Sicherheit dar und widerspricht den erklärten Zielen der internationalen Anti-IS-Koalition, an der auch Deutschland beteiligt war. Demgegenüber steht die Autonome #Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens als ein seit über einem Jahrzehnt bestehendes, multiethnisches und multireligiöses Selbstverwaltungsmodell, das auf demokratischer #Partizipation, #Gleichberechtigung der Geschlechter und #Minderheitenschutz basiert und eine konföderale Lösung innerhalb Syriens verfolgt. Frauen sind dort auf allen politischen Ebenen gleichberechtigt vertreten, was einen zentralen menschenrechtlichen Fortschritt in der Region darstellt.
Der Zentrale Menschenrechtsrat der Kurd*innen in Deutschland fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf:
1. sich unmissverständlich und öffentlich gegen völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien (Rojava) zu positionieren,
2. jede Form politischer oder diplomatischer Aufwertung islamistischer Akteure zu unterlassen,
3. auf internationaler Ebene unabhängige Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen zu initiieren,
4. sich aktiv für den Schutz der Autonomen Selbstverwaltung und der dort lebenden Zivilbevölkerung einzusetzen,
5. den uneingeschränkten humanitären Zugang zu allen betroffenen Gebieten sicherzustellen.
Als Zentraler Menschenrechtsrat der Kurd*innen in #Deutschland sehen wir es als unsere Verantwortung, auf diese schwerwiegenden Verstöße hinzuweisen und die #Bundesregierung an ihre menschenrechtliche, völkerrechtliche und historische Verpflichtung zu erinnern.
#Menschenrechte sind universell. Ihr Schutz darf niemals geopolitischen Interessen untergeordnet werden.
Begründung
Ziel ist es, die Bundesregierung zum unverzüglichen Handeln gegen die fortgesetzten, schwerwiegenden Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen in der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES/Rojava) zu bewegen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Zentraler Menschenrechtsrat der Kurd*innen in Deutschland, Köln