@ct_Magazin klar schlägt beim Google-Kalender der DMA zu.
Aber davon abgesehen: ist die Kombination von Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs.in Kombination mit Mailadressen, Telefonnummer, Anschrift, ...) nicht ein hochgradig sensibles persönliches Datum, das ohne Einwilligung des Betroffenen gar nicht an Dritte (hier: Google) weiter gegeben werden darf? 🤔 Das ist ja noch schlimmer, als bei WhatsApp!
Klar kann ich jetzt meine Familie und meinen Freundeskreis verklagen, aber das sich ein solcher Datenmissbrauch (ohne ADV und ausgeschlossener zweckfremder Nutzung dieser pers. Daten durch Google) einfach durch einen einfachen Klick wieder aktivieren lässt, das finde ich, ... hochgradig bedenklich und problematisch.
Ergo: Die DSGVO hat schon lange versagt, aber diese kleine Unbequemlichkeit vom DMA wird ebenfalls niemanden zum Wechseln bringen, um "den Markt" zu regulieren und ggfs. einen Konkurrenten oder eine Nextcloud zu wählen.
#EU #Gesetze sind bedeutungslos. Traurige #Lachnummer