Die AfD will nach eigener Aussage für Meinungsfreiheit kämpfen. Da sollten wir uns mal anschauen, wie der Geschäftsführer (!) der AfD Meinungsfreiheit definiert.
Kürzlich wurde eine interne Email geleakt, die er Anfang des Jahres den gesamten Bundesvorstand schickte.
Darin steht folgender Satz: „Der Unterschied zu der Meinungsfreiheit unterliegenden Äußerungen - für die wir uns als Partei der Meinungsfreiheit ja zu Recht besonders einsetzen - lässt sich in der Regel mit einer einfachen Frage beantworten: Ist die betreffende Äußerung als konstruktive Kritik vorgebracht dazu geeignet, dass wir als Partei (noch) besser und erfolgreicher werden - oder geht es allein darum, Parteimitglieder durch persönliche Rufschädigung zu diskreditieren sowie eine kollegiale und kameradschaftliche Zusammenarbeit durch das Schüren von gegenseitigem Mißtrauen zu verhindern?“
Einfacher:
Eine Meinung gilt laut AfD-Geschäftsführung als erlaubt und richtig, wenn sie der Partei hilft, besser oder erfolgreicher zu werden.
Eine Meinung gilt nicht als richtig, wenn sie nur einzelne Mitglieder schlecht aussehen lässt oder Streit und Misstrauen in der Partei fördert.
Ich habe die AfD darauf hin angeschrieben: „Zu Ihrer Definition von Meinungsfreiheit: Wer entscheidet in der AfD, welche Kritik „konstruktiv" ist – und was passiert mit jenen, deren Kritik als nicht konstruktiv eingestuft wird?“
Die anwaltlichen Vertreter wiesen den Vorwurf zurück, die E-Mail richte sich gegen die Meinungsfreiheit. Die Darstellung sei aus dem Zusammenhang gerissen. Tatsächlich habe sich die E-Mail nicht gegen innerparteiliche Kritik, sondern gegen „Zersetzungsmaßnahmen“, Gerüchte und „Fake-News“ gerichtet.
Es gab auch keinerlei Distanzierung. Weder vom Vorstand, noch von irgendwem anders bei der AfD. Die scheinen in dieser Definition wirklich kein Problem zu sehen. Und da es so ein zentraler Teil der Partei-Identität ist fände ich es ganz schön, wenn das verbreitet und diskutiert wird.




